Wort-Bild-Marke des Katholikenrates im Bistum Dresden-Meißen

Der Vorstand des Katholikenrates im Bistum Dresden-Meißen ist von Entsetzen erfüllt über die Verbrechen des Heidenauer Pfarrers Jungnitsch, die durch Presseartikel offengelegt wurden, aber auch über den vollkommen unzureichenden Status Quo der Prävention von sexuellem Missbrauch in den Pfarreien unseres Bistums. Presserecherchen hatten ergeben, dass – Stand Januar 2021 – in sechzehn von 37 Pfarreien unserer Diözese keine belastbaren „Institutionellen Schutzkonzepte“ zur Prävention existierten, obwohl diese Konzepte schon vor Jahren verpflichtend für alle Pfarreien zu erstellen waren. 

Die neuen Zahlen und Fakten zu den Schutzkonzepten werfen eine Reihe von Fragen auf, die es nun dringend zu klären gilt. Deshalb hat sich der Vorstand des Katholikenrates in dieser Woche mit einem Brief an den Bischof und den Generalvikar des Bistums gewandt, in dem er seine Bestürzung und die nun gebotenen Konsequenzen zur Sprache bringt. 

Wichtig ist, dass die Verbrechen in Heidenau und auch darüber hinaus gründlich aufgearbeitet werden. Die Betroffenen stehen mit ihren Bedürfnissen im Mittelpunkt. 

Als Vertreter und Vertreterinnen des Kirchenvolkes steht der Katholikenrat in der Verantwortung für die engagierten Menschen in den Gemeinden im Bistum. Deren gute und wichtige Arbeit vor Ort darf nicht durch die Androhung finanzieller Sanktionen an die säumigen Pfarreien beeinträchtigt werden. Stattdessen erwarten wir, dass Bistumsleitung und die Hauptamtlichen in den Gemeinden eine wirksame Prävention als vordringlichste Aufgabe wahrnehmen. Das schließt eine wirksame und zeitnahe Kontrolle durch die Bistumsleitung sowie Sanktionen gegen Hauptamtliche mit ein. Wir erwarten zudem umfassende, fortlaufende und stets aktuelle Informationen über den jeweiligen Stand – nicht zuletzt, um selbst qualifiziert Auskunft geben zu können.

Der Katholikenrat wird das Thema der sexualisierten Gewalt in unserer Kirche und vor allem der Prävention weiterhin verfolgen. Die Erstellung eines Institutionellen Schutzkonzeptes ist der erste erforderliche Schritt. Der Schutz der Kinder und aller Schutzbefohlenen beginnt damit, dass ein solches Konzept konsequent und selbstverständlich angewandt wird. Zur Arbeit an einer zunehmenden Akzeptanz und wachsendem Verständnis für die Notwendigkeit eines solchen Schutzkonzeptes will der Katholikenrat beitragen.

Über die sich aus der Kommunikation mit Bischof Heinrich Timmerevers und Generalvikar Andreas Kutschke ergebende weitere Entwicklung wird der Vorstand zeitnah informieren. 

Probleme in Missbrauchs-Aufarbeitung und Prävention: Katholikenrat wendet sich an Bistumsleitung